Seitengewehre der königlich bayerischen Grenzaufseher zur
Fuß.
Diese nichtaufpflanzbaren Blankwaffen wurden
in den einschlägigen Verkaufskatalogen auch unter der Bezeichnung
"Grenzjäger-Seitengewehr" und "Grenzwächter-Seitengewehr"
angeboten. Der Grund dazu liegt in der
früheren Bezeichnung der Behörde als "Königlich
Bayerische
Grenzwache".
Links: Musterbuch Carl Eickhorn um 1908
rechts: Musterbuch Weyersberg, Kirchbaum & Cie. um 1909