Ein Seitengewehr der Landespolizei Thüringen.

Verschiedene Bemühungen, in den thüringischen Kleinstaaten aus den Reste der Gendarmerie, Kommunal- und Gemeindepolizei sowie aus Militär (1) eine  Sicherheitswehr oder Sicherheitspolizei aufzustellen, wurden durch die Note von Boulogne (2)  zunichte gemacht. Den seit 1920 zum Land (nicht Freistaat!) Thüringen zusammengeschlossenen Länder wurde allein eine entmilitarisierte und dezentralisierte kasernierte Landespolizei (Bereitschaftspolizei) gestattet. Daneben bestand weiterhin eine Gendarmerie sowie diverse Gemeinde- und Kommunalpolizeien. Die Ausrüstung und Bewaffnung der unterschiedlichen Polizeiformationen (3,4) in den Anfangsjahren des Landes Thüringen erfolgte ausschließlich aus Beständen der ehemaligen kaiserlichen Armee.
Aus diesem Bestand stammt auch das Seitengewehr 98/05, zweites Modell mit Feuerblech und ausgeschliffener Säge.
Der Polizeistempel "L.P.Th.xxx." wurde vermutlich nach 1933 durch Überstempeln gelöscht. Der dazu verwendete Stern-Stempel befindet sich auch am Parierstangenende in der Laufauflage.

Thesen, die Stempel ständen für Landespolizeischule Thüringen, müssen verneint werden. Die bis in den 4stellingen Bereich gehenden Waffennummern übersteigen das Ausbildungspotential einer Polizeischule.




1 - Maerker, [Georg]; Vom Kaiserheer zur Reichswehr, Leipzig 1922.
2 - 12. Juni 1920
3 - Bühler, Karlheinz; Schutzpolizei und Gendarmerie in Thüringen, in der Reihe Polizei und Gendarmerie in der Weimarer Republik 1919-1933, Zeitschrift für Heereskunde 1984, Seite 160 ff.
4 - Radecke, Erich; Polizei-Abzeichen, 2. Band 1918-1945, Hamburg 1993.



 
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